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Haushalt der Stadt Rothenburg und der Stiftungen

Der Stadtrat der Stadt Rothenburg ob der Tauber berät jedes Jahr über den Etat der Stadt. In mindestens zwei Haushaltssitzungen arbeiten sich die Stadträtinnen und Stadträte durch das mehrere hundert Seiten umfassende Werk des Haushaltsplanes mit Finanzplan. Außerdem wird auch über die Haushaltspläne der von der Stadt verwalteten Stiftungen beraten.

Nach Beratung und Beschlussfassung durch den Stadtrat wird die Haushaltssatzung dem Landratsamt Ansbach zur rechtsaufsichtlichen Würdigung vorgelegt. Soweit die Haushaltssatzung genehmigungspflichtige Bestandteile (Kreditaufnahmen oder Verpflichtungsermächtigungen) enthält, stehen diese unter dem Genehmigungsvorbehalt des Landratsamtes. Sobald die Gehnemigung erteilt ist, wird die Haushaltssatzung durch den Oberbürgermeister ausgefertigt und durch Aushang an der städt. Amtstafel, einschließlich Hinweis im Mitteilungsblatt der Stadt Rothenburg (Fränkischer Anzeiger) und auf der Homepage öffentlich bekannt gegeben und erlangt dadurch Rechtskraft.

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