Parken in der Altstadt von Rothenburg ob der Tauber - Für Fahrer von Wohnmobilen und Lkws
in der Altstadt
- Für Wohnmobile und LKWs gilt ein allgemeines Parkverbot in der Altstadt Rothenburg. Das Halten zum Be- und Entladen ist durch Verkehrszeichen geregelt.
- In Rothenburg gilt ein generelles Einfahrverbot in die Altstadt für Fahrzeuge jeglicher Art ab einer Höhe von 2,85 m. Zur Einfahrt in die Stadt mit höheren Fahrzeugen muss eine HöhenVignette beantragt werden. Alle Infos zu Beantragung und Kosten einer HöhenVignette finden Sie hier.
Parken
Lkw können auf den Großraumparkplätzen
- P1 Friedrich-Hörner-Weg
- P2 Nördlinger Straße (nur bis 7,5 t)
- P3 Schweinsdorfer Straße
parken. Die Gebühren betragen von 9.00 Uhr bis 18.00 Uhr 2,50 € je Stunde. Nachts zwischen 18.00 Uhr und 9.00 Uhr fallen keine Gebühren an.
Wohnmobilen stehen die GroßraumParkplätze
- P2 Nördlinger Straße (mit Stromanschluss, Ver- und Entsorgungsmöglichkeiten; nur bis 7,5 t)
- P3 Schweinsdorfer Straße (mit Ver- und Entsorgungsmöglichkeiten, ohne Stromanschluss)
zur Verfügung. Für sie gilt die Gebührenpflicht 24 h. Je Stunde sind 2,50 € zu bezahlen wobei der maximale Tagessatz 15 € beträgt.
- P2 Nördlinger Straße (nur bis 7,5 t)
- P3 Schweinsdorfer Straße
parken. Die Gebühren betragen von 9.00 Uhr bis 18.00 Uhr 2,50 € je Stunde. Nachts zwischen 18.00 Uhr und 9.00 Uhr fallen keine Gebühren an.
- Wohnmobilen stehen die GroßraumParkplätze
- P2 Nördlinger Straße (mit Stromanschluss, Ver- und Entsorgungsmöglichkeiten; nur bis 7,5 t)
- P3 Schweinsdorfer Straße (mit Ver- und Entsorgungsmöglichkeiten, ohne Stromanschluss) zur Verfügung. Für sie gilt die Gebührenpflicht 24 h. Je Stunde sind 2,50 € zu bezahlen wobei der maximale Tagessatz 15 € beträgt.