PflegeVignette Rothenburg ob der Tauber
Berechtigte
Antragsberechtigt sind alle Familienangehörigen der zu pflegenden Person.
-
Als private Pflege ist anzusehen, wenn eine nicht gewerbsmäßige Pflege eines Familienangehörigen mit Wohnsitz innerhalb der Altstadt erfolgt.
Regelungen
- Sie steht Menschen zur Verfügung, die einen Angehörigen mit Wohnsitz in der Altstadt pflegen.
- Sie berechtigt zum kostenfreien Parken auf den KurzzeitParkplätzen in der Altstadt.
- Sie wird nach Möglichkeit zeitlich (bestimmte Wochentage, Uhrzeiten) und räumlich beschränkt ausgestellt.
- Sie wird in der Regel auf ein Kennzeichen ausgestellt. Nur in besonders begründeten Einzelfällen ist die Aufnahme eines zweiten Kennzeichens möglich.
- Die möglichen Laufzeiten sind 1 Jahr oder 2 Jahre.
Antragsstellung
Zur Antragstellung benötigen Sie:
- Ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular – siehe unten
- Vorlage eines Bescheides der Pflegeversicherung mit dem Nachweis über die dauerhafte Pflegebedürftigkeit (Pflegegrad 1-5).
- Kopie Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I.
- Kopie des Personalausweises des Pflegebedürftigen.
- Kopie des Personalausweises des Pflegenden.
Hier geht's zum Antrag.
Kosten
- für 1 Jahr: 16,00 €
- für 2 Jahre: 25,00 €