UnternehmerVignette
Berechtigte
Antragsberechtigt ist jeder Gewerbetreibende mit Sitz des Gewerbes innerhalb der Altstadt.
- Als Gewerbetreibender wird angesehen, wer gewerberechtlich ein Gewerbe angemeldet hat und der Sitz des Gewerbes innerhalb der Altstadt liegt. Eine Unterscheidung nach Bereichen erfolgt hierbei nicht.
Regelungen
Die UnternehmerVignette berechtigt im vorgegebenen Bereich zum unentgeltlichen Parken auf den KurzzeitParkplätzen in der Altstadt und außerhalb auf den GroßraumParkplätzen.
- Jeder Gewerbetreibende mit Sitz des Gewerbes innerhalb der Altstadt kann eine oder mehrere UnternehmerVignetten beantragen.
- Sie wird nach Möglichkeit räumlich und zeitlich beschränkt ausgestellt.
- Sie wird in der Regel auf das Kennzeichen des Fahrzeugs ausgestellt. Sofern nicht festgelegt werden kann, welche Firmenfahrzeuge in der Parkraumbewirtschaftungszone geparkt werden müssen, besteht die Möglichkeit UnternehmerVignetten ohne die Angabe von Kennzeichen auszustellen.
- Für die erste UnternehmerVignette muss kein Nachweis geführt werden, dass das Unternehmen auf das Fahrzeug angewiesen ist. Für alle weiteren ist dies jedoch notwendig.
- Die möglichen Laufzeiten sind 1 Jahr, 2 Jahre oder 3 Jahre.
Antragsstellung
Zur Antragstellung benötigen Sie:
- Ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular – siehe unten
- Vorlage der Gewerbeerlaubnis
- Vorlage des Gewerbemietvertrages
- Kopie Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I (der Fahrzeugschein muss auf den Gewerbebetrieb ausgestellt sein)
Hier geht's zum Antrag.
Kosten
- für 1 Jahr: 60,00 €
- für 2 Jahre: 100,00 €
- für 3 Jahre: 120,00 €