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BusVignette Rothenburg ob der Tauber

Antragsberechtigt sind alle Unternehmen, die Übernachtungsgäste und deren Gepäck bei der Anreise in die Altstadt von Rothenburg bringen oder diese bei der Abreise dort abholen.

Kosten: 
für 1 Jahr: 50,00 €
Busvignette für zehn Tage: 11,00 €

Allgemeine Regelungen

  • Es dürfen nur Übernachtungsgäste mit Gepäck am Anreisetag zum Hotel gebracht und am Abreisetag vom Hotel abgeholt werden. 
  • Die BusVignette hat eine Gültigkeit von einem Jahr und muss anschließend neu beantragt werden.
  • Die BusVignette wird pro Busunternehmen ausgestellt. Ein Busunternehmer kann damit auch mit mehreren Bussen am gleichen Tag in die Stadt einfahren.
  • Die BusVignette muss entweder auf Papier oder digital vom Busfahrer mitgeführt werden.
  • Der Bus darf nur auf der vorgeschriebenen Route für das entsprechende Hotel fahren. Die Fahrrouten finden Sie unten als PDF-Download pro Hotel.
  • Das Wenden und Rückwärtsfahren von Bussen ist zwingend durch vom Hotel gestellte Einweiser mit Warnweste zu unterstützen.

Hier finden Sie den Antrag für eine Busvignette (deutsche und englische Version).

Altstadtsperrungen

Die BusVignette gilt nicht an Tagen der Altstadtsperrung. Diese sind wie folgt über das Jahr:

  • Stadtmosphäre
  • Pfingsten
  • Reichsstadttage
  • Weitere Sperrungen
    Kurzfristige Sperrungen sind selten aber denkbar. Informieren Sie sich kurz vor der Fahrt über den aktuellen Stand. Derzeit sind folgende Sperrungen bekannt: --- keine ---
  • Weihnachtsmarkt
    Während des Weihnachtsmarkts dürfen einige Hotels nicht angefahren werden. Die individuellen Regelungen für die einzelnen Hotels sind zu beachten. Sie werden Ihnen als PDF-Dateien mit der BusVignette zugestellt.

Die genauen Zeiträume der jeweiligen Veranstaltungen sind auf unserer Homepage www.rothenburg.de nachzulesen. Bitte prüfen Sie zeitnah die genauen Zeiträume.

 

Lotsen-Pflicht

Die Lotsenpflicht besteht nur für An- und Abfahrt zu den Hotels

  • Hotel Altes Brauhaus
  • Hotel Goldener Hirsch

Sie besteht auch bei diesen beiden Hotels nur zu bestimmten Zeiten und auf bestimmten Routen. Für alle anderen Hotels besteht keine Lotsenpflicht.

  • Bei Lotsenfplicht müssen Busfahrer einen Lotsen mitnehmen, der vom Hotel gestellt wird.
  • Lotsenpflicht besteht zu folgenden Zeiten:
  • vom 21. März bis 6. Januar Lotsenpflicht
  • lediglich zwischen 11.00-18.00 Uhr.

In allen anderen Zeiten besteht keine Lotsenpflicht.

  • Die Einstiegstelle für die Lotsen ist am GroßraumParkplatz P3 „Schweinsdorfer Straße“.
  • Das Hotel muss mindestens 15 Minuten vor Ankunft des Busses am Parkplatz P3 informiert werden, damit rechtzeitig ein Lotse bereitgestellt werden kann.

Höhenbegrenzung

  • Es gibt in der Altstadt eine allgemeine Höhenbegrenzung von 3,90 m. Höhere Fahrzeuge dürfen nicht in die Altstadt einfahren.
  • Busse mit einer Fahrzeughöhe von 3,70 m oder mehr dürfen durch das Galgentor nur in Schrittgeschwindigkeit und nur innerhalb der weißen, gestrichelten Linien fahren.

Fahrrouten zu den Hotels

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