PendlerVignette in Rothenburg ob der Tauber
Berechtigte
Antragsberechtigt ist jeder Beschäftigte, der seiner Tätigkeit innerhalb der Altstadt nachgeht und dabei zwingend auf den PKW angewiesen ist.
- Beschäftigter ist, wer einer Erwerbstätigkeit nachgeht.
- Zwingend auf den PKW angewiesen ist man, wenn die Ausübung der Tätigkeit ohne den in unmittelbarer Nähe parkenden PKW nicht möglich ist oder eine unverhältnismäßige Beeinträchtigung mit sich bringt (z. B. ständiger Transport schwererer oder wertvoller Gegenstände).
Wer nicht zwingend auf den PKW angewiesen ist, kann eine ParkdauerKarte zum Parken auf den GroßraumParkplätzen außerhalb der Altstadt beantragen.
Die PendlerVignette berechtigt zum unentgeltlichen Parken auf den KurzzeitParkplätzen in der Altstadt.
- Die PendlerVignette wird auf den unmittelbar benötigten, örtlichen Bereich beschränkt. Falls möglich, wird die Gültigkeit der PendlerVignette auch zeitlich (Tag u. Uhrzeit) beschränkt.
- Die PendlerVignette wird im Regelfall für ein Fahrzeug ausgestellt. Nur in besonders begründeten Einzelfällen ist die Aufnahme eines zweiten Kennzeichens möglich.
- Die möglichen Laufzeiten sind 1 Jahr oder 2 Jahre.
Antragsstellung
Zur Antragsstellung benötigen Sie:
- Ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular – siehe unten
- Vorlage einer Bescheinigung des Arbeitgebers, aus der hervorgeht, dass die Beschäftigung innerhalb der Altstadt erfolgt und derjenige für diese Tätigkeit auf den Pkw angewiesen ist.
- Sofern das Fahrzeug nicht auf die beschäftigte Person zugelassen ist, ist eine Bestätigung des Fahrzeughalters vorzulegen, aus der hervor geht, dass das Fahrzeug zur dauerhaften Nutzung überlassen wird.
- Kopie Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I.
Hier geht's zum Antrag.
Kosten
- für 1 Jahr: 16,00 €
- für 2 Jahre: 25,00 €