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BewohnerParkplätze

Damit sind vor allem Parkplätze in der Altstadt gemeint, die als BewohnerParkplätze ausgewiesen sind. Es gehören allerdings auch Stellplätze außerhalb der Stadtmauern dazu:

  • Bezoldweg (Parkzone A)
  • Topplerweg (Parkzone B)
  • Leydigstraße (Parkzone B)

 

Auf diesen Parkplätzen gilt:

  • Bewohner mit BewohnerParkausweis dürfen 24 h/Tag kostenlos parken.
    Die Altstadt wird in zwei Parkzonen aufgeteilt. Der BewohnerParkausweis berechtigt in der Regel nur zum Parken in einer der beiden Zonen.
  • Für alle anderen besteht Parkverbot, soweit die Stellplätze nicht zusätzlich parallel als KurzzeitParkplätze ausgewiesen sind.

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