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Montag 8:00 - 12:00
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Donnerstag 8:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00
Freitag 8:00 - 12:00Außerdem nach telefonischer Vereinbarung
Abfallentsorgung; Mitwirkung der Gemeinde
Landkreise können einzelne Aufgaben der Abfallentsorgung den kreisangehörigen Gemeinden übertragen. Die kreisangehörigen Gemeinden unterstützen den Landkreis bei der Durchführung von Verwertungsmaßnahmen auf ihrem Gebiet.
Stand: 03.05.2024
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal)