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Montag 8:00 - 12:00
Dienstag 8:00 - 12:00
Mittwoch 8:00 - 12:00
Donnerstag 8:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00
Freitag 8:00 - 12:00Außerdem nach telefonischer Vereinbarung
Denkmalschutz; Beantragung eines Zuschusses des Landesamts für Denkmalpflege
Zu denkmalpflegerischen Maßnahmen an Bau- und Bodendenkmälern sowie beweglichen Denkmälern können durch das Landesamt für Denkmalpflege Zuschüsse gewährt werden.
Stand: 02.02.2024
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst (siehe BayernPortal)