- +49 9861 404-209
- strassenverkehrsamt@rothenburg.de
Montag 8:00 - 13:00
Dienstag 8:00 - 12:00
Mittwoch 8:00 - 12:00
Donnerstag 8:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00
Freitag 8:00 - 12:00und nach Vereinbarung
Weitere Sprechzeiten und Termine am Nachmittag nur nach vorheriger Vereinbarung.
Parkgebühren; Zahlung
Die Gemeinden dürfen für das Parken auf öffentlichen Wegen und Plätzen Gebühren erheben, mittels Parkuhren, Parkscheinautomaten oder Bezahlsystemen (z. B. sog. Handyparken).
Stand: 05.03.2024
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)