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Montag 8:00 - 12:00
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Donnerstag 8:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00
Freitag 8:00 - 12:00Außerdem nach telefonischer Vereinbarung
Sozialmietwohnungen; Anzeigen durch Vermieter
Der Vermieter einer geförderten (Sozial-) Mietwohnung unterliegt bestimmten Pflichten, etwa darf er diese nur Wohnungssuchenden überlassen, die von der zuständigen Stelle benannt wurden oder einen Wohnberechtigungsschein vorlegen.
Stand: 15.11.2023
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe BayernPortal)