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Montag 8:00 - 13:00
Dienstag 8:00 - 12:00
Mittwoch 8:00 - 12:00
Donnerstag 8:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00
Freitag 8:00 - 12:00und nach Vereinbarung
Weitere Sprechzeiten und Termine am Nachmittag nur nach vorheriger Vereinbarung.
Arzneimittelwesen; Anzeige des Einzelhandels außerhalb von Apotheken
Wer beabsichtigt, Arzneimittel im Einzelhandel außerhalb von Apotheken oder im Reisegewerbe abzugeben, hat dies vor Aufnahme der Tätigkeit bei der Gemeinde anzuzeigen.
Stand: 19.01.2024
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention (siehe BayernPortal)