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Montag 8:00 - 13:00
Dienstag 8:00 - 12:00
Mittwoch 8:00 - 12:00
Donnerstag 8:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00
Freitag 8:00 - 12:00und nach Vereinbarung
Weitere Nachmittagstermine und Sprechzeiten sind nur nach vorheriger Vereinbarung möglich.
Lärmschutz; Erlass einer Verordnung
Gemeinden und Städte können für ihren Bereich gesonderte Regelungen zum Lärmschutz treffen und diese als Verordnung beschließen.
Stand: 17.04.2024
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal)