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Schaustellung von Personen; Beantragung einer Erlaubnis durch Nicht-EU-Bürger

Wenn Sie gewerbsmäßig Schaustellungen von Personen in Ihren Geschäftsräumen veranstalten oder für deren Veranstaltung Ihre Geschäftsräume zur Verfügung stellen wollen, brauchen Sie eine Erlaubnis.

Beschreibung
Voraussetzungen
Fristen
Erforderliche Unterlagen
Kosten
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelf
Sachgebiet II/3 - Gewerbeamt
Grüner Markt

  • +49 9861 404-239
  • gewerbeamt@rothenburg.de
  • Montag 8:00 - 13:00
    Dienstag 8:00 - 12:00
    Mittwoch 8:00 - 12:00
    Donnerstag 8:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00
    Freitag 8:00 - 12:00

    und nach Vereinbarung

    Weitere Sprechzeiten und Termine am Nachmittag nur nach vorheriger Vereinbarung.

Alle Leistungen

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