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Montag 8:00 - 12:00
Dienstag 8:00 - 12:00
Mittwoch 8:00 - 12:00
Donnerstag 8:00 - 12:00
Freitag 8:00 - 12:00und nach Vereinbarung
Nachmittag nur nach vorheriger Vereinbarung.
Veranstaltungsraum; Anzeige einer vorübergehenden Verwendung
Sie müssen eine Veranstaltung mit mehr als 200 Besuchern, die nur vorübergehend in einem Raum durchgeführt werden soll, der nicht als Versammlungsraum genehmigt ist, anzeigen.
Stand: 06.02.2024
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe BayernPortal)