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Berufspendler in der Altstadt von Rothenburg - Parken

BITTE BEACHTEN: 

In Rothenburg gilt ein generelles Einfahrverbot in die Altstadt für Fahrzeuge jeglicher Art ab einer Höhe von 2,85 m. Zur Einfahrt in die Stadt mit höheren Fahrzeugen muss eine HöhenVignette beantragt werden. Alle Infos zu Beantragung und Kosten einer HöhenVignette finden Sie hier.

Berufspendler im Sinn der Parkregelungen in Rothenburg sind nur jene Personen, …

… die aus beruflichen Gründen in die Altstadt von Rothenburg pendeln und

… dabei zwingend auf den Pkw angewiesen sind.

Für sie gelten folgende Regelungen:

PendlerVignette

Die PendlerVignette berechtigt zum unentgeltlichen Parken auf den KurzzeitParkplätzen in der Altstadt.

  • Die PendlerVignette wird auf den unmittelbar benötigten, örtlichen Bereich beschränkt. Falls möglich, wird die Gültigkeit der PendlerVignette auch zeitlich (Tag u. Uhrzeit) beschränkt.
  • Die PendlerVignette wird im Regelfall für ein Fahrzeug ausgestellt. Nur in besonders begründeten Einzelfällen ist die Aufnahme eines zweiten Kennzeichens möglich.
  • Die möglichen Laufzeiten sind 1 Jahr oder 2 Jahre.

Alle Infos zu Beantragung und Kosten einer PendlerVignette finden Sie hier.

ParkdauerKarte

Die ParkdauerKarte wurde speziell für Pendler konzipiert. Sie ist genauer weiter unten unter „Allgemeine Parkregelungen“ beschrieben.

  • Allgemeine Regelungen Parken

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