Bewohner in der Altstadt von Rothenburg ob der Tauber - Parken
BITTE BEACHTEN:
In Rothenburg gilt ein generelles Einfahrverbot in die Altstadt für Fahrzeuge jeglicher Art ab einer Höhe von 2,85 m. Zur Einfahrt in die Stadt mit höheren Fahrzeugen muss eine HöhenVignette beantragt werden. Alle Infos zu Beantragung und Kosten einer HöhenVignette finden Sie hier.
Bewohner sind jene Bürger Rothenburgs, die Ihre einzige Wohnung oder ihre Hauptwohnung innerhalb der Altstadt haben. Für sie gelten folgende Regelungen:
BewohnerParkausweis
Als Bewohner können Sie einen BewohnerParkausweis beantragen.
- Es gibt zwei Parkzonen (Zone A und Zone B). Der Parkausweis wird nur für eine Zone ausgestellt (Lediglich für Bewohner im Grenzbereich sind beide Zonen verfügbar).
- Mit dem BewohnerParkausweis können Sie in Ihrer Parkzone 24 h/Tag kostenfrei parken…
- auf allen BewohnerParkplätzen
- auf allen KurzzeitParkplätzen
Ausnahme: Das gilt nicht für die Parkflächen Kapellenplatz, Grüner Markt, Rödergasse und Galgengasse (südliche Straßenseite)
Alle Infos zu Beantragung und Kosten eines BewohnerParkausweises finden Sie hier.
Gästevignette
Für Ihre auswärtigen Gäste können Sie eine Gästevignette kaufen. Sie berechtigt zum kostenfreien Parken Ihrer Gäste. Es gibt zwei verschiedene Typen an GästeVignetten:
- für KurzzeitParkplätze in der Altstadt
- für GroßraumParkplätze außerhalb der Altstadt.
Die Gästevignetten werden auf ein bestimmtes Kennzeichen ausgestellt.
Alle Infos zu Beantragung und Kosten einer GästeVignette finden Sie hier.