Menschen mit Behinderung - Parken in der Altstadt von Rothenburg ob der Tauber
BITTE BEACHTEN:
In Rothenburg gilt ein generelles Einfahrverbot in die Altstadt für Fahrzeuge jeglicher Art ab einer Höhe von 2,85 m. Zur Einfahrt in die Stadt mit höheren Fahrzeugen muss eine HöhenVignette beantragt werden. Alle Infos zu Beantragung und Kosten einer HöhenVignette finden Sie hier.
Für Menschen mit Behinderung, die einen internationalen blauen Parkausweis oder einen orangenen Schwerbehindertenparkausweis haben, gelten folgende Regelungen:
- kostenfreies Parken auf Schwerbehinderten-Parkplätzen (gilt nur für Besitzer des internationalen blauen Parkausweises):
Diese befinden sich auf allen GroßraumParkplätzen außerhalb der Altstadt, und innerhalb der Altstadt auf dem Schrannenplatz, Kapellenplatz und Grüner Markt.
- kostenfreies Parken ohne zeitliche Einschränkung auf allen KurzzeitParkplätzen in der Altstadt.
- Wenn in zumutbarer Entfernung keine andere Parkmöglichkeit vorhanden ist, bestehen auch die Möglichkeiten,
1. im verkehrsberuhigten Bereich außerhalb der gekennzeichneten Flächen kostenfrei zu parken (wenn der durchgehende Verkehr nicht behindert wird). Die Höchstparkdauer beträgt dann 24 Stunden.
2. bis zu drei Stunden kostenfrei im eingeschränkten Halteverbot zu parken.
Wer kann einen internationalen, blauen Parkausweis erhalten?
- Schwerbehinderte Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung (Merkzeichen aG)
- Blinde (Merkzeichen Bl)
- Contergan-Geschädigte (d.h. Personen mit beidseitger Amelie oder Phokomelie) und Personen mit vergleichbaren Beeinträchtigungen (z.B. Amputation beider Arme)
Der internationale blaue Parkausweis wird in Deutschland, in allen übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union und außerdem in folgenden Staaten anerkannt: Albanien, Armenien, Aserbaidschan, Australien, Bosnien-Herzegowina, Brasilien, Georgien, Island, Jordanien, Kanada, Republik Korea, Liechtenstein, Mazedonien, Moldau, Montenegro, Norwegen, Russland, Schweiz, Serbien, Ukraine, USA und Weißrussland.
Wer kann einen orangen Parkausweis erhalten
- Personen mit Morbus Crohn oder Colitis ulcerosa mit Einzel-GdB 60
- Personen mit Doppelstoma (künstlicher Darmausgang und künstliche Harnableitung nach außen) mit Einzel-GdB 70
Der orange Parkausweis gilt nur in Deutschland.