Sprungziele

Menschen mit Behinderung - Parken in der Altstadt von Rothenburg ob der Tauber

BITTE BEACHTEN: 

In Rothenburg gilt ein generelles Einfahrverbot in die Altstadt für Fahrzeuge jeglicher Art ab einer Höhe von 2,85 m. Zur Einfahrt in die Stadt mit höheren Fahrzeugen muss eine HöhenVignette beantragt werden. Alle Infos zu Beantragung und Kosten einer HöhenVignette finden Sie hier.

Für Menschen mit Behinderung, die einen internationalen blauen Parkausweis oder einen orangenen Schwerbehindertenparkausweis haben, gelten folgende Regelungen:

  • kostenfreies Parken auf Schwerbehinderten-Parkplätzen (gilt nur für Besitzer des internationalen blauen Parkausweises):
    Diese befinden sich auf allen GroßraumParkplätzen außerhalb der Altstadt, und innerhalb der Altstadt auf dem Schrannenplatz, Kapellenplatz und Grüner Markt.
     
  • kostenfreies Parken ohne zeitliche Einschränkung auf allen KurzzeitParkplätzen in der Altstadt.   
     
  • Wenn in zumutbarer Entfernung keine andere Parkmöglichkeit vorhanden ist, bestehen auch die Möglichkeiten, 
    1. im verkehrsberuhigten Bereich außerhalb der gekennzeichneten Flächen kostenfrei zu parken (wenn der durchgehende Verkehr nicht behindert wird). Die Höchstparkdauer beträgt dann 24 Stunden.
    2. bis zu drei Stunden kostenfrei im eingeschränkten Halteverbot zu parken.
  • Allgemeine Regelungen Parken

Wer kann einen internationalen, blauen Parkausweis erhalten?

  • Schwerbehinderte Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung (Merkzeichen aG)
  • Blinde (Merkzeichen Bl)
  • Contergan-Geschädigte (d.h. Personen mit beidseitger Amelie oder Phokomelie) und Personen mit vergleichbaren Beeinträchtigungen (z.B. Amputation beider Arme)

 

Der internationale blaue Parkausweis wird in Deutschland, in allen übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union und außerdem in folgenden Staaten anerkannt: Albanien, Armenien, Aserbaidschan, Australien, Bosnien-Herzegowina, Brasilien, Georgien, Island, Jordanien, Kanada, Republik Korea, Liechtenstein, Mazedonien, Moldau, Montenegro, Norwegen, Russland, Schweiz, Serbien, Ukraine, USA und Weißrussland.

Wer kann einen orangen Parkausweis erhalten

  • Personen mit Morbus Crohn oder Colitis ulcerosa mit Einzel-GdB 60
  • Personen mit Doppelstoma (künstlicher Darmausgang und künstliche Harnableitung nach außen) mit Einzel-GdB 70

Der orange Parkausweis gilt nur in Deutschland.

De-Mail ermöglicht eine nachweisbare und vertrauliche elektronische Kommunikation. Zudem kann sich bei De-Mail niemand hinter einer falschen Identität verstecken, denn nur Nutzer mit einer überprüften Identität können De-Mails versenden und empfangen.

Wenn Sie uns eine De-Mail an die oben angegebene Adresse senden möchten, benötigen Sie selbst eine De-Mail-Adresse, die Sie bei den staatlich zugelassenen De-Mail-Anbietern erhalten.

Informationen, Erläuterungen sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie auf der Website www.de-mail.de des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat. Über Ihre konkreten Möglichkeiten, De-Mail für die Kommunikation mit Unternehmen und Behörden zu nutzen, informiert Sie www.de-mail.info.