Pflegende von Familienangehörigen - Parken in der Altstadt von Rothenburg ob der Tauber
BITTE BEACHTEN:
In Rothenburg gilt ein generelles Einfahrverbot in die Altstadt für Fahrzeuge jeglicher Art ab einer Höhe von 2,85 m. Zur Einfahrt in die Stadt mit höheren Fahrzeugen muss eine HöhenVignette beantragt werden. Alle Infos zu Beantragung und Kosten einer HöhenVignette finden Sie hier.
Pflegende von Familienangehörigen im Sinn der Parkregelungen in Rothenburg sind alle Familienangehörigen einer zu pflegenden Person, die in der Altstadt von Rothenburg wohnt und dort von ihren Angehörigen gepflegt wird.
Für sie gelten folgende Regelungen:
PflegeVignette
- Die PflegeVignette wird auf den unmittelbar benötigten, örtlichen Bereich beschränkt. Falls möglich, wird die Gültigkeit der Genehmigung auch zeitlich (Tag und Uhrzeit) beschränkt.
- Die PflegeVignette berechtigt mit den genannten Einschränkungen zum kostenfreien Parken auf den KurzzeitParkplätzen in der Altstadt.
- Die PflegeVignette wird im Regelfall für ein Fahrzeug ausgestellt. Nur in besonders begründeten Einzelfällen ist die Aufnahme eines zweiten Kennzeichens möglich.
- Die möglichen Laufzeiten sind 1 Jahr oder 2 Jahre.
Alle Infos zu Beantragung und Kosten einer EhrenamtsPflegeVignette finden Sie hier.