Übernachtungsgäste in der Altstadt Rothenburg - Parken
BITTE BEACHTEN:
In Rothenburg gilt ein generelles Einfahrverbot in die Altstadt für Fahrzeuge jeglicher Art ab einer Höhe von 2,85 m. Zur Einfahrt in die Stadt mit höheren Fahrzeugen muss eine HöhenVignette beantragt werden. Alle Infos zu Beantragung und Kosten einer HöhenVignette finden Sie hier.
Übernachtungsgäste sind jene Personen, die in der Altstadt übernachten …
- entweder als Gast eines Beherbergungsbetriebs (Hotel, Pension, etc.) oder
- als Gast von Bewohnern der Altstadt
Für sie gelten folgende Regelungen:
GästeVignette
Ihr Gastgeber kann für Sie eine GästeVignette kaufen. Sie berechtigt zum kostenfreien Parken. Es gibt zwei verschiedene Typen:
- für KurzzeitParkplätze in der Altstadt
- für GroßraumParkplätze außerhalb der Altstadt.
Die Gästevignetten werden auf ein bestimmtes Kennzeichen ausgestellt und gelten nur für einen Tag (auf den Großraumparkplätzen gibt es GästeVignetten für einen Tag oder die sog. Wochen-Besucherkarte für 7 Tage)
Busreisende
Die Regelungen für Busfahrer sind separat unter Busse dargestellt.
HöhenVignette
Wenn Ihr Gastgeber für Sie keine GästeVignette bereithält, haben Sie immer die Möglichkeit, nach den folgenden, allgemeinen Regelungen zu parken: