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Übernachtungsgäste in der Altstadt Rothenburg - Parken

BITTE BEACHTEN: 

In Rothenburg gilt ein generelles Einfahrverbot in die Altstadt für Fahrzeuge jeglicher Art ab einer Höhe von 2,85 m. Zur Einfahrt in die Stadt mit höheren Fahrzeugen muss eine HöhenVignette beantragt werden. Alle Infos zu Beantragung und Kosten einer HöhenVignette finden Sie hier.

Übernachtungsgäste sind jene Personen, die in der Altstadt übernachten …

  • entweder als Gast eines Beherbergungsbetriebs (Hotel, Pension, etc.) oder
  • als Gast von Bewohnern der Altstadt

Für sie gelten folgende Regelungen: 

GästeVignette

Ihr Gastgeber kann für Sie eine GästeVignette kaufen. Sie berechtigt zum kostenfreien Parken. Es gibt zwei verschiedene Typen:

Die Gästevignetten werden auf ein bestimmtes Kennzeichen ausgestellt und gelten nur für einen Tag (auf den Großraumparkplätzen gibt es GästeVignetten für einen Tag oder die sog. Wochen-Besucherkarte für 7 Tage)

Busreisende

Die Regelungen für Busfahrer sind separat unter Busse dargestellt.

Wenn Ihr Gastgeber für Sie keine GästeVignette bereithält, haben Sie immer die Möglichkeit, nach den folgenden, allgemeinen Regelungen zu parken:

Allgemeine Regelungen Parken

  • Allgemeine Regelungen Parken

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Informationen, Erläuterungen sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie auf der Website www.de-mail.de des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat. Über Ihre konkreten Möglichkeiten, De-Mail für die Kommunikation mit Unternehmen und Behörden zu nutzen, informiert Sie www.de-mail.info.