Kultur- und Jugendstiftung
Die Kultur- und Jugendstiftung wird als Unterstiftung in Form einer Zustiftung zur unselbständigen Stiftung „Stiftergemeinschaft der Sparkasse Ansbach” von der DT Deutsche Stiftungstreuhand AG, Fürth, treuhänderisch verwaltet.
Bestätigung:
Die Stiftung wurde als steuerbegünstigte Körperschaft im Sinne des § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes anerkannt. Die Stiftung fördert gemeinnützige und mildtätige Zwecke. Bei der Zuwendung handelt es sich nicht um einen Mitgliedsbeitrag.
Ihre Zuwendung kann steuerlich geltend gemacht werden. Zuwendungen bis einschließlich 300,00 Euro können Sie einfach mittels Einzahlungsbeleg oder Kontoauszug steuerlich geltend machen. Übersteigt Ihre Zuwendung den Betrag von 300,00 Euro, senden wir Ihnen gerne eine Zuwendungsbestätigung zu.
Lebzeitige Zuwendungen unter 500,00 € werden als Spende zeitnah für die Zwecke der Stiftung verwendet. Lebzeitige Zuwendungen ab einem Betrag von 500,00 € erhöhen ohne eine anderweitige Festlegung zu 80 % das Stiftungsvermögen und werden zu 20% für die Zwecke der Stiftung verwandt. Spenden sind in jeder Höhe möglich. Bitte geben Sie im Verwendungszweck für die Zusendung der Zuwendungsbestätigung(en) Ihren Namen und Ihre vollständige Anschrift an.
Kontakt in der Sparkasse
Wenn Sie sich als Stifter/in für die Stiftung engagieren oder eine Stiftung in Ihrem Namen einrichten möchten, steht Ihnen die Stiftungsberaterin/der Stiftungsberater der Sparkasse Ansbach, Sparkassenplatz 1, 91522 Ansbach gerne zur Verfügung.
Oder informieren Sie sich auf dem neuen Spenden- und Informationsportal für Stiftergemeinschaften:
www.stiftergemeinschaft.de
Hinweis zur Datenverarbeitung
Die nicht anonymisierten Daten der Zuwendenden werden von der Stiftungstreuhänderin, DT Deutsche Stiftungstreuhand AG, zum Zwecke der Erstellung von Zuwendungsbestätigungen und Informationen über Stiftungsaktivitäten elektronisch gespeichert und dem Stiftungsrat der Stiftung bzw. dem Vorstand / der Geschäftsleitung des Gründungsstifters übermittelt, um eine Danksagung zu ermöglichen.
Steuerliche Hinweise
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Steuerliche Hinweise