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Hotelbetreiber in der Altstadt Rothenburg - Parken

BITTE BEACHTEN: 

In Rothenburg gilt ein generelles Einfahrverbot in die Altstadt für Fahrzeuge jeglicher Art ab einer Höhe von 2,85 m. Zur Einfahrt in die Stadt mit höheren Fahrzeugen muss eine HöhenVignette beantragt werden. Alle Infos zu Beantragung und Kosten einer HöhenVignette finden Sie hier.

Unter die Kategorie der "Hotelbetreiber" finden sich alle Übernachtungs- und Beherbergungsbetriebe innerhalb der Altstadt. Für sie gelten folgende Regelungen

 

Für Ihre eigenen Fahrzeuge

Jedes Unternehmen in der Altstadt kann eine oder mehrere UnternehmerVignetten beantragen. Für die erste UnternehmerVignette ist kein Notwendigkeits-Nachweis erforderlich, für die weiteren schon. Sie berechtigen zum kostenfreien Parken auf Kurzzeitparkplätzen in unmittelbarer Nähe des Unternehmens. Alle Infos zu Beantragung und Kosten einer UnternehmerVignette finden Sie hier.

Für Ihre Gäste

Für Ihre auswärtigen Gäste können Sie eine GästeVignette kaufen. Sie berechtigt zum kostenfreien Parken. Es gibt zwei verschiedene Typen:

Die GästeVignetten werden auf ein bestimmtes Kennzeichen ausgestellt.

Alle Infos zu Beantragung und Kosten einer GästeVignette finden Sie hier.​​​​​​​

 

Für Ihre Busgäste

Die Regelungen für Busfahrer sind separat unter Busse dargestellt.

Für Ihre Mitarbeiter

Die Regelungen für Ihre Mitarbeiter sind separat unter Berufspendler dargestellt

WICHTIG: Auch mit HöhenVignette darf das Fahrzeug maximal 3,90 Höhe haben. Bitte informieren Sie auch Ihre Lieferanten darüber.

Hier gibt es alle Informationen zur Höhenvignette!

  • Allgemeine Regelungen Parken

De-Mail ermöglicht eine nachweisbare und vertrauliche elektronische Kommunikation. Zudem kann sich bei De-Mail niemand hinter einer falschen Identität verstecken, denn nur Nutzer mit einer überprüften Identität können De-Mails versenden und empfangen.

Wenn Sie uns eine De-Mail an die oben angegebene Adresse senden möchten, benötigen Sie selbst eine De-Mail-Adresse, die Sie bei den staatlich zugelassenen De-Mail-Anbietern erhalten.

Informationen, Erläuterungen sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie auf der Website www.de-mail.de des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat. Über Ihre konkreten Möglichkeiten, De-Mail für die Kommunikation mit Unternehmen und Behörden zu nutzen, informiert Sie www.de-mail.info.