Hotelbetreiber in der Altstadt Rothenburg - Parken
BITTE BEACHTEN:
In Rothenburg gilt ein generelles Einfahrverbot in die Altstadt für Fahrzeuge jeglicher Art ab einer Höhe von 2,85 m. Zur Einfahrt in die Stadt mit höheren Fahrzeugen muss eine HöhenVignette beantragt werden. Alle Infos zu Beantragung und Kosten einer HöhenVignette finden Sie hier.
Unter die Kategorie der "Hotelbetreiber" finden sich alle Übernachtungs- und Beherbergungsbetriebe innerhalb der Altstadt. Für sie gelten folgende Regelungen
Für Ihre eigenen Fahrzeuge
Jedes Unternehmen in der Altstadt kann eine oder mehrere UnternehmerVignetten beantragen. Für die erste UnternehmerVignette ist kein Notwendigkeits-Nachweis erforderlich, für die weiteren schon. Sie berechtigen zum kostenfreien Parken auf Kurzzeitparkplätzen in unmittelbarer Nähe des Unternehmens. Alle Infos zu Beantragung und Kosten einer UnternehmerVignette finden Sie hier.
Für Ihre Gäste
Für Ihre auswärtigen Gäste können Sie eine GästeVignette kaufen. Sie berechtigt zum kostenfreien Parken. Es gibt zwei verschiedene Typen:
- KurzzeitParkplätzen in der Altstadt
- für Großraumparkplätze außerhalb der Altstadt
Die GästeVignetten werden auf ein bestimmtes Kennzeichen ausgestellt.
Alle Infos zu Beantragung und Kosten einer GästeVignette finden Sie hier.
Für Ihre Busgäste
Die Regelungen für Busfahrer sind separat unter Busse dargestellt.
Für Ihre Mitarbeiter
Die Regelungen für Ihre Mitarbeiter sind separat unter Berufspendler dargestellt
WICHTIG: Auch mit HöhenVignette darf das Fahrzeug maximal 3,90 Höhe haben. Bitte informieren Sie auch Ihre Lieferanten darüber.
Hier gibt es alle Informationen zur Höhenvignette!