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Tätige im Ehrenamt - Parken Altstadt Rothenburg ob der Tauber

BITTE BEACHTEN: 

In Rothenburg gilt ein generelles Einfahrverbot in die Altstadt für Fahrzeuge jeglicher Art ab einer Höhe von 2,85 m. Zur Einfahrt in die Stadt mit höheren Fahrzeugen muss eine HöhenVignette beantragt werden. Alle Infos zu Beantragung und Kosten einer HöhenVignette finden Sie hier.

Tätige im Ehrenamt im Sinn der Parkregelungen in Rothenburg sind nur jene Personen, die aufgrund ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit in die Altstadt Rothenburgs parken müssen.

Für sie gelten folgende Regelungen:

 

EhrenamtsVignette

  • Die EhrenamtsVignette kann in zwei verschiedenen Varianten beantragt werden:
  • für regelmäßige Tätigkeit in der Altstadt
    In diesem Fall ist es nicht notwendig, dass der Antragsteller auf den Pkw angewiesen ist.
  • für unregelmäßige Tätigkeit in der Altstadt
    Hier ist die Abhängigkeit vom Pkw darzustellen, um eine EhrenamtsVignette zu erhalten.
  • Die EhrenamtsVignette berechtigt im vorgegebenen Bereich zum unentgeltlichen Parken auf den KurzzeitParkplätzen in der Altstadt und gegebenenfalls außerhalb auf den GroßraumParkplätzen.
  • Sie wird nach Möglichkeit zeitlich (bestimmte Wochentage, Uhrzeiten) und räumlich beschränkt ausgestellt.
  • Sie wird in der Regel auf ein Kennzeichen ausgestellt.
  • Die möglichen Laufzeiten sind 1 Jahr oder 2 Jahre.

Alle Infos zu Beantragung und Kosten einer EhrenamtsVignette finden Sie hier.

  • Allgemeine Regelungen Parken

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