Unternehmer in der Altstadt - Parken
BITTE BEACHTEN:
In Rothenburg gilt ein generelles Einfahrverbot in die Altstadt für Fahrzeuge jeglicher Art ab einer Höhe von 2,85 m. Zur Einfahrt in die Stadt mit höheren Fahrzeugen muss eine HöhenVignette beantragt werden. Alle Infos zu Beantragung und Kosten einer HöhenVignette finden Sie hier.
Unternehmer/Gewerbetreibende sind jene Personen, die ihr Unternehmen/Gewerbe innerhalb der Altstadt Rothenburgs betreiben. Für sie gelten folgende Regelungen:
UnternehmerVignette
Jedes Unternehmen in der Altstadt kann eine oder mehrere UnternehmerVignetten beantragen. Für die erste UnternehmerVignette ist kein Notwendigkeits-Nachweis erforderlich, für die weiteren schon. Sie berechtigen zum kostenfreien Parken auf Kurzzeitparkplätzen in unmittelbarer Nähe des Unternehmens.
Alle Infos zu Beantragung und Kosten einer UnternehmerVignette finden Sie hier.
Für Ihre Kunden und Mitarbeiter
- für die Mitarbeiter von Unternehmen
Die Regelungen für Ihre Mitarbeiter sind separat unter Berufspendler dargestellt - für Ihre Kunden
Für Kunden der Unternehmen gelten die Allgemeinen Parkregelungen, die sie weiter unten finden - Machen Sie mit bei der RothenburgPlusKarte
Sie haben die Möglichkeit, die Vorteile der RothenburgPlusKarte verkaufsfördernd für Ihr Unternehmen zu nutzen. Mehr dazu unter RothenburgPlusKarte
Einschränkungen hinsichtlich der Höhe - Höhenvignette
WICHTIG: Auch mit HöhenVignette darf das Fahrzeug maximal 3,90 Höhe haben. Bitte informieren Sie auch Ihre Lieferanten darüber.
HIER GEHT ES ZUR HÖHENVIGNETTE!